Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn ihrer Geltung würde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Schule & Böhm in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

2.  Angebot und Geschäftsabschluss, Änderungsvorbehalt

2.1 Die Angebote der Schulze & Böhm sind freibleibend. Der Kunde ist verpflichtet, die Angebote der Schulze & Böhm sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die im Angebot deutlich gemachten Annahmen über die kundenseits bereitgestellten Voraussetzungen örtlicher oder tatsächlicher Art, soweit diese Gegenstand der Kalkulation oder Leistungsbeschreibung des Angebotes sind. Treffen derartige Annahmen für den Kunden erkennbar nicht zu, ist der Kunde verpflichtet, Schulze & Böhm unverzüglich davon zu unterrichten, damit das Angebot korrigiert werden kann. Der Kunde prüft insbesondere, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, in eigener Verantwortung, ob bei geplantem Einbau eines Lieferungs-gegenstandes die örtlichen Verhältnisse tatsächlicher und rechtlicher Art hierfür an dem vom Kunden gewünschten Ort gegeben sind und insbesondere die erforderlichen und im Angebot bezeichneten Anschlüsse zum Betrieb bestehen.

2.2 Schulze & Böhm ist berechtigt, angebotene Leistungen auch durch Drittunternehmen erbringen zu lassen.

2.3  Bestellungen und Angebote der Kunden kann Schulze & Böhm innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit Zugang annehmen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung des Kunden stellt keine Annahme dar.

3. Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen

3.1 Schulze & Böhm hält sich bis zur Lieferung handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserung der Waren und Leistungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit der Waren und Leistungen eintreten und der Kunde hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

3.2 Werden Leistungen oder Waren aufgrund von Vorgaben des Kunden erbracht, erstellt oder verändert, ist Schulze & Böhm ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen. Den Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die darauf beruhen, dass Schulze & Böhm die Vorgaben des Kunden erfüllt. Etwaige hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.

4. Bereitstellungen und Pflichten des Kunden

Soweit die Erbringung von Leistungen oder die Lieferung von Waren Bereitstellungen des Kunden gleich welcher Art erfordern, oder solche vereinbart sind, sorgt der Kunde dafür, dass diese von seiner Seite aus rechtzeitig erbracht sind. Dies gilt insbesondere für die Mitteilung der von Schulze & Böhm beim Kunden angefragte Informationen sowie die Bereitstellung der  erforderlichen Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten für Schulze & Böhm bei Lieferung und Leistungserbringung sowie für die Bereitstellung der im Angebot einzeln bezeichneten Voraussetzungen.
Bei nicht ordnungsgemäßer Bereitstellung trägt der Kunde die Kosten für die hieraus entstandenen Aufwendungen.
Sämtliche auf Kundenseite erforderlichen Maßnahmen zur Entgegennahme oder Abnahme der Leistungen oder Waren der Schulze & Böhm, insbesondere soweit die Installation eines Gegenstandes durch Schulze & Böhm oder ein von Schulze & Böhm beauftragtes Unternehmen beim Kunden erfolgen soll, lässt der Kunde auf eigene Kosten und Verantwortung vorher rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen. Insbesondere wird der Kunde die jeweiligen, ihm von Schulze & Böhm mitgeteilten Gerätevoraussetzungen erfüllen.

Mehraufwendungen von Schulze & Böhm, die durch fehlerhafte oder unzureichende Bereitstellungs- oder Vorbereitungsmaßnahmen des Kunden entstanden sind, hat dieser zu tragen. Dies gilt auch für Mehraufwand, der der Schulze & Böhm dadurch entsteht, dass Arbeiten, Lieferungen oder Anfahrten infolge unrichtiger oder unberechtigter Angaben des Kunden wiederholt oder zusätzlich erbrachten werden müssen.
Nicht rechtzeitig vom Kunden erbrachte Maßnahmen oder Bereitstellungen hat Schulze & Böhm nicht zu vertreten.
Eine etwaige Frist zur Lieferung und Leistung verlängert sich entsprechend bei der vom Kunden zu vertretenden, fehlenden oder verzögerten ordnungsgemäßen Bereitstellung.

Der Kunde hat insbesondere die Pflicht, die Waren und Leistungen nur bestimmungsgemäß und nur nach den ihm übergebenen Herstellerhinweisen und Nutzungsanweisungen zu nutzen.

5. Lieferung und Gefahrübergang

5.1 Soweit anderes nicht vereinbart ist stellt Schulze & Böhm dem Kunden Waren und Dienstleistungen am Sitz der Schulze & Böhm zur Verfügung.
Unabhängig von der Regelung der Transportkosten geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung mit Übergabe oder mit Auslieferung an das mit der Versendung beauftragte Unternehmen oder Person über, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung von Schulze & Böhm selbst durchgeführt wird. Schulze & Böhm übernimmt keine Gewähr für die Wahl der billigsten Versandart.
Schulze & Böhm wird die Lieferung auf Kosten des Kunden durch eine Transportversicherung abdecken, soweit der Kunde dies vorher entsprechend anzeigt.

5.2 Schulze & Böhm ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

6. Leistungshindernisse

Lieferfristen und Lieferpflichten von Schulze & Böhm stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung der Schulze & Böhm durch ihre eigenen Zulieferer.

Nicht von Schulze & Böhm zu vertretende Leistungshindernisse im Lieferanten- oder Kundenbereich führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferfrist von Schulze & Böhm. Schulze & Böhm wird dementsprechende Leistungshindernisse eigener Lieferanten dem Kunden so früh wie möglich anzeigen. Dies insbesondere in Fällen der höheren Gewalt oder bei Verletzung der Mitwirkungspflicht oder Obliegenheiten des Kunden.
Die Parteien sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit ein Leistungshindernis mehr als einen Monat auf unbekannte Zeit fortbesteht und das Leistungshindernis nicht in den Bereich der rücktretenden Partei fällt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Schulze & Böhm behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des entsprechenden Preises vor.

7.2 Der Kunde ist während der Dauer des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, die Ware sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Bei Waren mit einem Wert von über 10.000,00 € ist der Kunde verpflichtet, diese während der Zeit des Eigentumsvorbehaltes gegen Schäden und Diebstahl ausreichend zu versichern und alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der Schulze & Böhm abzutreten. Diese ist berechtigt, die Vorlage der Versicherungsunterlagen zum Nachweis der entsprechenden Versicherung zu verlangen.
Schulze & Böhm ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen bzw. heraus zu verlangen, soweit der Kunde schuldhaft gegen Vertragspflichten verstößt oder in Verzug mit der Zahlung gerät. Ein Rücktritt liegt in dieser Rücknahme der Vorbehaltsware nicht, soweit Schulze & Böhm dies nicht ausdrücklich dem Kunden gegenüber schriftlich erklärt.

7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren zu veräußern, es sei denn, dies entspricht dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang beim Kunden, der der Schulze & Böhm bei Vertragsschluss angezeigt worden ist.

8. Abnahmen

Auf Wunsch der Schulze & Böhm sind für abgrenzbare Leistungsteile, die selbstständig benutzt werden können, oder für Leistungsteile, auf denen weitere Leistungen der Schulze & Böhm aufbauen, Teilabnahmen durchzuführen, wenn diese abzunehmenden Leistungsteile gesondert prüfbar sind.

9. Nacherfüllung

9.1 Ist der Kunde kein Verbraucher (§ 13 BGB) und liegt ein Mangel der Ware oder Leistung vor, ist Schulze & Böhm berechtigt, den Mangel nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung  einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn zwei Nacherfüllungsversuche nicht zur Mängelbeseitigung führten und das Fehlschlagen nicht durch mangelnde Bereitstellungs- oder Mitwirkungshandlungen des Kunden verursacht worden ist.

9.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Ablieferung der Waren der Schulze & Böhm schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, unverzüglich nachdem sie vom Kunden entdeckt werden, der Schulze & Böhm schriftlich anzuzeigen. Die Geltendmachung der Mängel nach Ablauf der jeweiligen Frist ist ausgeschlossen.

9.3 Die Nacherfüllung ist ausgeschlossen, soweit der Mangel dadurch entstanden ist, dass der Kunde die Ware entgegen den ihm übergebenen Herstellerhinweisen und Nutzungsanweisungen verwendet hat. Das gleiche gilt, soweit der Kunde die vom Hersteller vorgeschriebenen und ihm mitgeteilten Prüfintervalle nicht einhält.

10. Preise, Zahlungsbedingungen, -verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

10.1.  Die Preise von Schulze & Böhm verstehen sich ab Werk ohne Aufstellung und Montage. Etwaige Verpackungskosten sowie die Kosten der Rücknahme von Verpackungen werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Porto- und Lieferkosten. Hierfür gelten die jeweils aktuellen Preise für Verpackungskosten, Porto- und Lieferkosten. Für nach Fälligkeit der Rechnung erforderliche Mahnungen wird je Mahnung eine Mahngebühr von 10,00 € fällig.

10.2.    Schulze & Böhm ist berechtigt, die Zahlung im Weg der Vorauskasse bzw. Lastschrifteinzug durch den Kunden zu verlangen. In den übrigen Fällen ist die anfallende Vergütung innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.

10.3.    Zur Aufrechnung sowie zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrets ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten oder von Schulze & Böhm anerkannt ist.

11. Widerrufs- und Rückgaberecht

11.1.   Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

11.2    Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehenden Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

12. Haftungsbeschränkungen

12.1.   Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Schulze & Böhm auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet die Schulze & Böhm bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

12.2 Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Schaden dadurch entstanden ist, dass der Kunde die Ware entgegen der ihm übergebenen Herstellerhinweisen und Nutzungs-anweisungen verwendet hat. Das gleiche gilt, soweit der Kunde die vom Hersteller vorgeschriebenen und ihm mitgeteilten Prüfintervalle nicht einhält.
12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

13.  Sonstiges

13.1.  Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuch, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Landgericht Köln vereinbart.

13.2.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes sind ausgeschlossen. Sämtliche Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (auch E-Mail genügt).

13.3.   Sollte eine Bestimmung der vorgenannten Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.